Sehr geehrte Damen und Herrn!
Es gibt neue Richtlinien für die kommenden Tage:
Aufgrund der vorgestern von der österreichischen Bundesregierung verkündeten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie mit 7. Dezember wurde auch die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste angepasst.
Die wichtigsten Punkte daraus sind:
- Öffentliche Gottesdienste sind ab 7. Dezember 2020 unter bestimmten Sicherheitsbestimmungen (1,5m Abstand, Tragen des Mund-Nase-Schutzes, Hygienevorschriften) wieder möglich.
- Öffentliche Gottesdienste in der Diözese Eisenstadt dürfen nicht vor 6.00 Uhr beginnen und müssen vor 20.00 Uhr enden (für 24. bis 27. Dezember werden Ausnahmen gelten, d. h. "Christmetten" können auch für die Zeit nach 20.00 Uhr angesetzt werden).
- Allgemeiner Gesang und Chorgesang ist weiterhin nicht möglich (für 24. bis 27. Dezember werden Ausnahmen gelten).
- Der Empfang des Bußsakramentes sowie Krankenkommunion/Krankensalbung sind unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Rahmenordnung) möglich.
- Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen müssen grundsätzlich verschoben werden (bei unaufschiebbaren Taufen kann es Ausnahmen geben).
- Begräbnisse sind wie bisher mit max. 50 Personen und Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen möglich.
Wir danken herzlich für alles Verständnis und für die Umsetzung dieser Richtlinien, die gerade jetzt im Advent und im Hinblick auf Weihnachten zu Recht als mühsam und belastend empfunden werden. Bitte lassen wir im konsequenten Einhalten aller Sicherheitsbestimmungen nicht nach und schützen wir damit uns selbst und einander.
Mit den besten Wünschen für einen weiterhin segensreichen Advent.
Euer Pfarrer
JJ