Sehr geehrte Damen und Herrn!
Es gibt neue Richtlinien für die kommenden Tage:

Wie zu befürchten war, wird aufgrund des von der Bundesregierung angeordneten verlängerten "Lockdown" auch weiterhin die Feier öffentlicher Gottesdienste ausgesetzt. Unser Schreiben aus der Vorwoche bezüglich der Ermöglichung von öffentlichen Gottesdiensten ist damit als gegenstandslos zu betrachten.
Konkret heißt das:
- Vorerst sind bis Samstag, 6. Feber 2021, alle öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt.
- Gottesdienste unmittelbar vor oder nach einem Begräbnis können jedoch unter Beachtung aller Regeln der Rahmenordnung weiterhin stattfinden. Dabei sind höchstens 50 Personen zugelassen, sofern diese Anzahl von der Größe des Raumes (Kirche/Aufbahrungshalle) her unter Wahrung des Abstandes von 1,5 m überhaupt möglich ist. Das sogenannte "Einsprengen" und das gemeinsame Gebet vor dem Begräbnis ist nicht möglich.
- Nicht öffentliche Gottesdienste können nach den Regeln der Rahmenordnung (Mund-Nase-Schutz, Abstand 1,5 m, Hygienemaßnahmen, kein allgemeiner Gesang und Chorgesang) stattfinden. Der Personenkreis von insgesamt höchstens 10 Personen (einschließlich Priester und liturg. Dienste) ist vorher festzulegen, kann aber von Gottesdienst zu Gottesdienst variieren (z. B. Geber des Mess-Stipendiums, etc.). Dabei muss aber bei jedem dieser nicht-öffentlichen Gottesdienste der Teilnehmerkreis schriftlich dokumentiert werden.
- Zusammenkünfte zur Sakramentenvorbereitung, Sitzungen o. Ä. können in der Phase des Lockdown weiterhin nicht stattfinden. Hier ist Kreativität gefragt, um mit Hilfe der modernen Kommunikationsmittel, durch Arbeitsblätter, Anleitung zum Selbststudium, Befähigung der Eltern, kleine Vorbereitungsgruppen via Internet etc. eine wenigstens minimale Vorbereitung auf die Sakramente und Kommunikation zu ermöglichen.
- Die Gläubigen sollen zur Feier von Gottesdiensten daheim und zur Mitfeier von Gottesdiensten in Radio, Fernsehen und Internet aufgerufen und angeleitet werden. Hilfen für die Feier von Hausgottesdiensten finden sich unter www.martinus.at/glaubenundfeiern sowie unter www.netzwerk-gottesdienst.at .
- Die Gläubigen sollen zur Feier von Gottesdiensten daheim und zur Mitfeier von Gottesdiensten in Radio, Fernsehen und Internet aufgerufen und angeleitet werden.

Auch wenn diese Situation für viele sehr belastend und schon nahezu unerträglich ist, ist diese nach wie vor sehr einschränkende Rahmenordnung genau einzuhalten. Bitte haltet Euch an die Vorgaben und lasst Euch nicht verwirren.
Das Ordinariat ist mit der Burgenländischen Landesregierung bezüglich Corona-Impfungen für Seelsorger/innen im Gespräch. Sobald diesbezüglich etwas bekannt ist, werden wir uns sofort melden.
Herzliche Grüße und alles Gute
Mag. Martin Korpitsch

Generalvikar
Mag. Gerhard Grosinger

Ordinariatskanzler

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