Sehr geehrte Damen und Herrn!
Es gibt neue Richtlinien für die kommenden Tage:

- Zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist (nur noch) ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.

- Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bei Gottesdiensten unter freiem Himmel entfällt, sofern der Abstand gewährleistet ist.

Wie schon bisher ist bei der Feier von Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung ein Präventionskonzept zu erstellen. Die Einhaltung dieses Konzeptes ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen.

Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft/getestet/genesen) der bei der Chorleitung dokumentiert werden muss.
- Mindestabstand und Maskenpflicht entfallen, wenn das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen wie dem Bilden fester Teams minimiert wird (Kirchenchöre gelten als solche feste Teams).
- Wegfall der Begrenzung auf 50 Personen (Es kann nun jeder Chor proben, egal wie groß er ist.).
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