Sehr geehrte Damen und Herrn!
Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften wurden heute auch wieder die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste mit Wirksamkeit von Samstag, 5. März 2022, angepasst.
Die wichtigsten bzw. die geänderten Punkte sind:
- Bei Gottesdiensten ist
kein Mindestabstand mehr einzuhalten.
- Die
3G-Regel für liturgische Dienste fällt weg.
- Die bisher geltende
Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie modifiziert: So ist eine FFP2-Maske nur mehr
beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher
kann die Maske am Platz abgenommen werden.
- Der
Gemeindegesang kann künftig
ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben.
- Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt werden.
- Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion dringend empfohlen, die
Mundkommunion ist wie zuletzt auch
möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.
- Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der bisherigen Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement.
- Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.