Sehr geehrte Damen und Herrn!
Im Zuge der Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften wurden heute auch wieder die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste mit Wirksamkeit von morgen, Samstag, 16. April 2022, angepasst. Die wichtigsten bzw. die geänderten Punkte sind:
- Die bisher geltende Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie wieder modifiziert: So ist eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher
kann die Maske am Platz abgenommen werden.
- Der
Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben.
- Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt werden.
- Beim
Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion dringend empfohlen, die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.
- Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der bisherigen Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement.
Alle Zusammenkünfte und Veranstaltungen im kirchlichen Umfeld, die nicht unter „Gottesdienst“ fallen, sind unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen möglich.