Die wichtigsten Änderungen zur letzten Fassung der Rahmenordnung sind kurz zusammengefasst:

- Die 10 m² Regelung fällt weg. Die Anzahl der möglichen Personenanzahl ergibt sich allein aus dem Mindestabstand von 1 m für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.

- Mund-Nase-Schutz ist nur beim Betreten/Verlassen der Kirche und beim Bewegen in der Kirche Pflicht. Beim Sitzen oder Stehen auf einem Platz ist der Mund-Nase-Schutz nicht verpflichtend.

- Für die Gläubigen ist beim Kommuniongang der Mund-Nase-Schutz nicht mehr verpflichtend.

- Eine Beschränkung der Teilnehmerzahlnur gibt es nur mehr bei Trauungen und Begräbnissen (100 Personen). Bei allen anderen Gottesdiensten ist der Mindestabstand von 1 m für die Personenanzahl ausschlaggebend.

- Bei Gottesdiensten im Freien (auch zu Fronleichnam) können zur Gestaltung eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen, wobei alle Bestimmungen zu beachten sind und ein größerer Abstand zueinander und zur Gemeinde einzuhalten ist.

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